§ 37.3 SGB XI

Pflegeberatung

Professionelle, einfühlsame Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Wir erklären Ihnen alles verständlich.

Zertifiziert

Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI mit offizieller Bestätigung.

Zertifiziert

Als anerkannte Beratungsstelle rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie komplett kostenlos.

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Flexibel

Termine nach Ihren Wünschen - auch kurzfristig und Hausbesuche möglich.

Flexibel

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in ganz NRW, auch außerhalb der üblichen Zeiten.

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Persönlich

Individuelle Beratung mit Zeit und Empathie für Ihre Situation.

Persönlich

Bei uns sind Sie keine Nummer. Wir hören zu und finden gemeinsam die passende Lösung.

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⏰ Ablauf

So läuft die Beratung ab

01

Erstgespräch

In einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch lernen wir Sie und Ihre Situation kennen. Wir hören zu und bewerten Ihren Beratungsbedarf.

01

Erstgespräch

Unverbindlich und kostenlos – wir lernen Sie kennen und klären Ihren Bedarf.

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02

Bedarfsermittlung

Gemeinsam analysieren wir die aktuelle Pflegesituation. Wir prüfen den möglichen Pflegegrad und erstellen einen Überblick über alle zuständigen Leistungen.

02

Bedarfsermittlung

Wir prüfen den möglichen Pflegegrad und verschaffen Ihnen den vollen Überblick.

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03

Beratung & Planung

Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten verständlich und entwickeln gemeinsam einen individuellen Plan für Ihre Pflegesituation.

03

Beratung & Planung

Verständlich erklärt: Ihr individueller Plan für die passende Versorgung.

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04

Umsetzung & Begleitung

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und begleiten Sie auch nach der Bewilligung. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.

04

Umsetzung & Begleitung

Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und bleiben auch danach an Ihrer Seite.

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📄 Häufige Fragen

Das sollten Sie wissen

Was ist eine Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI?

Die Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung, die Pflegebedürftige und deren Angehörige über alle Leistungen der Pflegeversicherung informiert. Sie muss mindestens alle 6 Monate erfolgen.

Ist die Beratung wirklich kostenlos?

Ja, die Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige vollständig kostenlos. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Wie lange dauert eine Beratung?

Eine Erstberatung dauert in der Regel 60-90 Minuten. Je nach Komplexität der Situation kann sie auch länger sein. Folgeberatungen sind meist kürzer.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihren Pflegebescheid (falls vorhanden), den Versichertenausweis und ggf. aktuelle ärztliche Unterlagen mit. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam.

📋 Pflegegrad

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad in sieben Schritten - wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren.

Infografik: Pflegegrad beantragen - Ablauf des Antragsverfahrens in 7 Schritten von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zum Pflegegradbescheid
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